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Auserlesene und geistreiche
Fest = Buß =
Und
Abendmal=Gesänge,
Zum Gebrauch der
Bernerischen Kirche
Mit einer nach dem General=Baß gerichteten
zweystimmigen Partitur versehen.

Von
J.M. Spies
Cum Gratia & Privilegio Magistratûs
BERNENSIS

BERN,
In Hoch=Oberkeitlicher Druckerey,
MDCCLII

DKL 1753 02 / Bern-F 1753

In Bern sang man – wie überall in der reformierten Schweiz – in erster Linie die Psalmlieder des Genfer Psalters. Die Psalterausgaben enthielten im deutschsprachigen Gebiet jeweils einen Liederanhang, vor allem mit Liedern zu Kirchenjahr, „Festlieder“ genannt.

1751 erhielt das Berner Psalmenbuch einen neuen Festliederanhang mit 38 Liedern und zwei alternativen Singweisen. Sein Titel lautet:

Auserlesene und geistreiche Fest- Buß Und Abendmahl-Gesänge Zum Gebrauch der Bernerischen Kirche. Deren die meisten mit neuen Singweisen versehen wurden (…) In Hoch-Oberkeitlicher Druckerey.

Im Druckeverzeichnis „Das deutsche Kirchenlied“ (Kassel 1975) trägt es die Sigel 1751 02 und 1751 03
bzw. Kant Bern-F 1751 a und Kant Bern 1751 b

Der Anhang greift teilweise auf eine Ausgabe mit neuen Liedern von Pfarrer Johann Rudolf Keller aus dem Jahre 1737 zurück. Die Vorrede sagt über die Melodien, sie seien „von einem in der Musickkunst erfahrnen und verständigen Manne auf Begehren verfertiget worden“.

In der hier veröffentlichten Ausgabe von 1753 wird der musikalische Bearbeiter im Titel genannt. Es handelt sich um den Münsterorganisten Johann Martin Spieß (1696-1772). Auffallend ist Beschreibung der Generalbass-Aufführungspraxis im Vorwort. Da 1753 mit Ausnahme des Münsters und der Französischen Kirche in den Berner Kirchen noch keine Orgeln standen, muss sie sich auf das häusliche Singen beziehen, wie es bereits in Psalterausgaben mit Melodie und Generalbass aus dem späten 17. Jahrhundert genannt wird.

Der Festliederanhang von 1751/1753 wurde auch für das zwischen 1775 und 1853 in Gebrauch stehende Psalmenbuch (mit der Psalmenneubereimung von Johannes Stapfer) verwendet, hatte also für ziemlich genau 100 Jahre Gültigkeit.

Andreas Marti

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